+++ Samstag 27.11.2021 +++
Ankündigung! Samstag #b2711 ab 14:00 Uhr von der Kundgebung
„Go film the police!“
Samstag 27.11.2021 | 14:00 Uhr | Warschauer Straße / Revaler Straße 10243 Berlin
Anreise: U1, U3, S3, S5, S7, S9, S75, S85, Tram M10, Bus 300, 347Twitter
Accounts: 📢@kop_berlin
Twitter Hashtags: #b2711 #GoFilmThePolice!
Go film the police!
Protestkundgebung gegen rassistische Polizeigewalt und Racial Profiling!
Rassistische Polizeigewalt ist kein Einzelfall, sondern Alltag für nicht-weiße Menschen in Berlin – Schwarze Menschen und People of Colour geraten tagtäglich ins Visier der Polizei, besonders häufig an Orten wie dem Herrmannplatz, dem Görlitzer Park oder dem RAW Gelände an der Warschauer/Revaler Straße in Friedrichshain.
Mit dem Konstrukt der so genannten „kriminalitätsbelasteten Orten“ findet die Polizei eine Rechtfertigung rassistische Polizeikontrollen durchzuführen. Aus Berichten von Betroffen wird immer wieder bestätigt, dass diese Kontrollen mit unverhältnismäßiger Gewalt durchgeführt werden. Trauriger Höhepunkt dieser massiven Gewalt ist der Tod von Menschen – Menschen wie Hussam Fadl der 2016 durch die Berliner Polizei getötet wurde.
Wenn Menschen Zeug_innen dieser rassistischen Gewalttaten werden und versuchen die Situationen zu Filmen reagiert die Polizei mit ebenso unverhältnismäßiger Gewalt. Die filmenden Zeug_innen werden bedroht, verprügelt, Handys werden konfisziert, das Video-Material wird gelöscht und Betroffene werden kriminalisiert durch Anzeigen wie „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Die Polizei beruft sich immer wieder auf den sogenannten „Abhörparagrafen“ § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Dieser besagt, dass, wer unbefugt „das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt“, eine Straftat begeht.
Jursti_innen kritisieren diese missbräuchliche Auslegung des Paragrafen, die nur darauf abzielt Zeug_innen einzuschüchtern und Beweise durch Videos zu verhindern. Wir sehen jegliche Polizeieinsätze als klare öffentliche Einsätze im Dienst, weswegen dieser Paragraf hier nicht im einseitigen Interesse der Polizei strategisch ausgelegt werden darf. Es gibt rechtlich kein Verbot, die Polizei beim Einsatz zu filmen.
Die Polizei muss in ihrer Arbeit kontrolliert werden, rechenschaftspflichtig werden und die ausgeübte Gewalt der Polizei richterlich verurteilt werden. Es muss politisch klar gestellt werden, dass Videoaufnahmen von polizeilichen Maßnahmen als Beweismittel zugelassen sind. Schließlich dienen sie der Sichtbarmachung rassistischer Polizeigewalt und der Identifizierung und Überführung der gewalttätigen Polizeibeamt*innen.
Deswegen kommt am Samstags 27.11. zur Warschauer Straße/Revaler Straße und fordert mit uns!
- konsequente Entkriminalisierung von Videoaufnahmen durch Zeug*innen und Betroffenen
- ein Verbot der Konfiszierung von Handys und/oder Löschung von Videoaufnahmen durch die Polizei
- die Zulassung von Videoaufnahmen als sichere Beweismittel im Gericht
- die lückenlose Kontrolle und Rechenschaftspflicht der Polizei einfordern
- Identifizierung, Überführung und Verurteilung krimineller Polizeibeamt*innen